Einkaufsbestimmungen

Liebe Kundin, lieber Kunde,

die Bühler Tafel betreibt diesen Laden als gemeinnütziger Verein. Die Waren, die wir zu einem stark reduzierten Preis an Sie weitergeben, werden von vielen Unternehmen im Raum Bühl gespendet. Unser Angebot wird deshalb einen Großteil Ihres täglichen Lebensmittelbedarfs decken können.

Die Bühler Tafel darf die Waren nur an Personen weitergeben, die bedürftig sind und einen Einkaufsausweis haben.

Zu diesen Personen gehören z.B.:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II
  • Bezieher von Sozialgeld
  • Bezieher von Grundsicherung
  • Menschen mit geringem Einkommen
  • Menschen in besonderen finanziellen Notlagen


Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Einkaufsausweis (siehe auch unten: “Einkaufsausweis”) erhalten können, wenden Sie
sich einfach an unser Ausweisteam .

Unser Büro befindet sich in der Fridolin-Stiegler-Str. 11 in Bühl (im Vereinshaus, 1. OG)

Die Öffnungszeiten erfahren Sie hier!

Einkaufsausweis

Damit unser Ausweisteam Ihre Einkaufsberechtigung schnell prüfen kann, bringen Sie bitte die für Sie zutreffenden Unterlagen mit:

  • Arbeitslosengeld II-Bescheid oder
  • Grundsicherungs-Bescheid oder
  • Sozialhilfe-Bescheid oder
  • Arbeitslosengeld I-Bescheid oder
  • Renten-Bescheid oder
  • sonstige Einkommensnachweise, Wohngeld-Bescheid, Kindergeld-Bescheid, Nachweis über Miete und Nebenkosten, Ihren Personalausweis, und amtliche Passbilder von höchstens zwei Personen pro Ausweis und Familie.